Für die Arbeitnehmer im Baugewerbe gibt es mit dem Baulohn eine ganz spezielle Lohnform. Sie spricht alle Beschäftigten in der Baubranche an, welche die meiste Zeit im Jahr im Freien arbeiten. Der Baulohn wurde als Ausgleichslohn eingeführt, weil aufgrund der Witterungsbedingungen in den kalten Monaten des Jahres für diesen Personenkreis keine durchgängige Beschäftigung gewährleistet werden kann. Verschiedene Tätigkeiten eines Bauprojekts können bei Frost, Schnee, Orkanböen und anderer Wettereinflüsse nicht durchgeführt werden. Dadurch kommt es für diese Arbeitnehmer zu Arbeitsunterbrechungen, die nicht Stunden und Tage, sondern eher Wochen und Monate andauern. Der Baulohn füllt die Verdienstlücken, er definiert sich als Ausgleich beziehungsweise Zuschlag für diese Zeiten des Arbeitsausfalls.

So sehen die Details des Baulohns aus

Neben dem normalen Arbeitsentgelt gemäß Tarifvertrag erhalten auf dem Bau beschäftigte Arbeitnehmer einen Zuschlag, der die allgemeinen witterungsbedingten Belastungen, die Belastungen aufgrund der häufigen Baustellenwechsel und die im Winter anfallenden Schlechtwetter-Perioden berücksichtigt. Zudem müssen bei der Berechnung des Baulohns weitere Extras beachtet werden. Im Einzelnen handelt es sich um das Saison-Kurzarbeitergeld, das sogenannte Mehraufwandswintergeld und um das Zuschuss-Wintergeld. Diese Extra-Leistungen gelten bei entsprechend schlechten Wetterverhältnissen für die Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März. Auch werden hier eventuell vorhandene Arbeitszeitguthaben mit verrechnet. Da durch die unterschiedlichen Einflussfaktoren die Höhe der Bruttolöhne bei diesen Arbeitnehmern im Baugewerbe von Monat zu Monat folgerichtig schwankt, steht die Lohnbuchhaltung im Betrieb vor der Aufgabe, die Beiträge zur Sozialversicherung für jede Lohnabrechnung monatlich immer neu berechnen zu müssen. Mitunter ist die Lohnabrechnung im Bau eine Herkules-Aufgabe, die viele Beschäftigte in der Lohnabrechnung an ihre Grenzen bringt, auch weil oftmals keine Zeit dafür da ist um sich so weiter zu qualifizieren, dass man stets auch hinsichtlich der Vorgaben des Gesetzgebers auf dem neuesten Stand ist.

Für die Baulohnabrechnung wird Expertenwissen benötigt

Nicht nur in der Baubranche sind trotz Nutzung vorhandener Software die Anforderungen an das Lohnbüro im eigenen Unternehmen gestiegen, die Lohnabrechnung und Lohnkostenoptimierung stets ordnungsgemäß vorzunehmen. Denn die gesetzlichen Vorschriften und Regeln ändern sich laufend, damit sind viele im Unternehmen integrierte Lohnbüros schlichtweg überfordert, auch weil die notwendige Fachkompetenz inklusive Weiterbildungsmaßnahmen mehr oder weniger fehlt. Immer mehr Firmen beauftragen deshalb für die Lohnkostenoptimierung externe Dienstleister, die über das erforderliche Fachwissen verfügen. Die Lohnkostenoptimierung von lohn24 vornehmen zu lassen, ist eine sehr gute Entscheidung, weil sich dieser externe Dienstleister als jederzeit kompetenter, seriöser Partner erweist, der seine Leistungen im Netz transparent anbietet und für Fragen jederzeit zur Verfügung steht.