Selbstanzeige Steuerhinterziehung
Immer mehr Menschen haben nach den bekannten Steuersünder-CDs natürlich Sorge, dass sie irgendwo auf diesen dort befindlichen Unterlagen zu finden sind. Deswegen gab es eine ganze Weile die Gelegenheit, sich mittels einer Selbstanzeige zu belasten und nahezu straffrei aus der Angelegenheit zu kommen. Allerdings ist seit 2014 die Straffreiheit lediglich bis zu einem Volumen von 25.000,- Euro abgemildert worden, aber die Strafen sind bei einer Selbstanzeige dennoch ausgesprochen gering, sodass eine Selbstanzeige Steuerhinterziehung in jedem Fall sinnvoll erscheint, um den größeren Ärger umgehen zu können. Hierzu ist es am besten, wenn Betroffene sich sofort zu einer Kanzlei, die sich auf Steuerrecht spezialisiert hat, zu begeben.

Eine Kanzlei für Selbstanzeigen weiß genau, was zu tun ist

Natürlich wäre es einfach, mal eben zur Polizei ums Eck zu gehen und die Anzeige aufzugeben. Allerdings ist die Selbstanzeige für Steuerhinterziehung eine etwas komplexere Angelegenheit und hier ergibt es schon Sinn, sich rechtlich mit einem Steuerrechtsanwalt kurzzuschließen oder einer Kanzlei, die sich speziell auf Selbstanzeigen spezialisiert hat. Hier ist nämlich die adäquate Beratung notwendig sowie die entsprechende Empfehlung, wie vorgegangen wird. Auch spielt es eine Rolle, dass Betroffene nicht mit der Polizei selbst mehr reden müssen, wenn die Selbstanzeige durch einen Anwalt vertreten ist. Dies kann selbstverständlich viel Ärger vermeiden, sodass auch dies stets in Betracht zu ziehen ist.

Steuerrecht – hier sind Selbstanzeigen hilfreich!

Insbesondere beim Thema Steuerhinterziehung versteht der Staat im Regelfall keinen Spaß, wie man anhand vieler Urteile feststellen kann. Deswegen ist die Selbstanzeige Steuerhinterziehung auch so wichtig geworden, um möglichst straffrei oder mit einer geringeren Strafe davonzukommen, denn sonst könnte es sogar hohe Bewährungsstrafen in Kombination mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen kommen. Allerdings ist so eine Selbstanzeige eben ein Eingeständnis und ein Grund, eine begünstigende Prognose ins Leben zu rufen. All das spielt sicherlich eine Rolle, wieso seit 2014 der Staat ein wenig humaner ist, wenn es um Selbstanzeigen bis zu einer Höhe von 25000 Euro geht, aber darüber hinaus ist Schluss mit der Straffreiheit. Trotzdem sind jedoch geringere Strafen möglich, wenn ein Fachanwalt berät!

Es mag sein, dass viele Menschen, die sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, Angst davor haben, ins Gefängnis gehen zu müssen. Allerdings muss in jedem Fall darauf aufmerksam gemacht werden, dass dies erst dann geschieht, wenn man sich nicht selbst anzeigt, die Summe exorbitant hoch ist und man sich vor allem nicht von einem Anwalt beraten sowie vertreten lässt. Denn dank der großzügigen Linie der Bundesregierung ist es heutzutage einfacher denn je mit dem sogenannten „Blauen Auge“ davonzukommen als noch vor einigen Jahren, sodass die Selbstanzeige stets in Betracht gezogen werden sollte, aber bitte nur dann, wenn ein entsprechender Rechtsanwalt für Steuerhinterziehung zurate gezogen werden kann.