Der Brandschutz in Düsseldorf erläutert zum einen die Wichtigkeit einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie deren elementare Unterschiede. Für die Sicherheitsbeleuchtung liegen rechtliche Grundlagen zugrunde, welche entsprechend überprüft werden.
Die Sicherheitsbeleuchtung als Bestandteil der Notbeleuchtung
Mit der Sicherheitsbeleuchtung wird gewährleistet, dass bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung das Verlassen eines Raumes bzw. Gebäudes gewährleistet wird. Mit dem Bau- und Arbeitsschutzrecht wird klar geregelt, wie der Arbeitgeber eine entsprechende Sicherheitsbeleuchtung vorzuhalten hat.
Die Notbeleuchtung ist genauso wie die Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen, wenn die Stromversorgung teils oder vollständig ausfällt. Damit die Notbeleuchtung funktionieren kann, werden Batterien oder Notstromaggregate vorgehalten. Alternativ gibt es gesicherte und gesondert gesicherte Energienetze. Der Begriff der Notbeleuchtung ist ein übergeordneter Begriff der Sicherheitsbeleuchtung und wird mit der DIN EN 1838 geregelt.
Die drei wichtigen Funktionen für den Notfall
Der Brandschutz Düsseldorf klärt über die drei wichtigen Funktionalitäten im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung auf. Für den Notfall müssen die Kriterien der Beleuchtung von Fluchtwegen sowie Rettungswegzeichen gewährleistet sein. Die Sicherheitsbeleuchtung soll es leicht ermöglichen, die Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen aufzufinden. Eine Sicherheitseinrichtung ist bspw. ein Erster-Hilfe-Raum.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitsstätte entsprechend der Brandschutzverordnung einzurichten. Es darf zu keiner Gefährdung der Beschäftigten kommen. Die rechtlichen Auflagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzgl. des technischen Standards und den entsprechenden Regelungen sind strikt einzuhalten. Eine Konkretisierung findet durch die Arbeitsstättenregelung statt.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend
Mit dem Arbeitsschutzgesetz wird der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Beurteilung umfasst zudem die Sicherheitsbeleuchtung. Der Arbeitgeber betrachtet dabei alle möglichen Gefährdungen, welche mit dem Ausfall der künstlichen Lichtquellen stattfinden könnten. In dem Zusammenhang müssen die Beschäftigten diesbezüglich unterwiesen werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Gebäuderäumung regelmäßig zu üben.
Der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit, eine Antipanikbeleuchtung zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit, das Gebäude so sicher wie möglich zu verlassen, wird eine aufkommende mögliche Panik minimiert. Diese Vorgehensweise sollte in großen Gebäuden bzw. Hallen ermöglicht werden, in denen eine ausreichende Definition der Flucht- und Rettungswege nicht gegeben ist. Nicht nur große Bereiche sind davon betroffen, dass Panik auftreten kann, sondern genauso kleinere Bereiche wie Aufzugskabinen. Diese spezielle Beleuchtung sollte auf den Boden gerichtet sein und gleichzeitig auf Hindernisse hinweisen.
Die richtige Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege
Wichtig ist, dass die Beleuchtung für ausreichend gute Sehbedingungen sorgt. Vor allem sollten Löscheinrichtung sehr schnell gefunden werden. Eine gute Ausleuchtung ist wichtig. Selbst bei einer aufkommenden Rauchentwicklung sollten optische Leitsysteme umgehend funktionsfähig sein.
Vor allem Arbeitsplätze, welcher einer besonderen Gefährdung unterliegen, benötigen im Notfall entsprechende Sichtverhältnisse. Dies betrifft das Arbeiten in Arbeitsgruben, auf Baustellen, in elektrischen Betriebsräumen sowie Arbeitsplätze ohne Tageslicht und Laboratorien.
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